EXTEC Messebau GmbH
Mundiglerweg 2
5071 Wals bei Salzburg
Ort der Gewerbeberechtigung
Zwieselweg 15a
5020 Salzburg
Österreich
Geschäftsführung
Gerhard Kriechhammer
UID-Nummer ATU 613 80 115
Rechtsform GmbH
Firmenbuchnummer FN 257 157y
Firmenbuchgericht Landesgericht Salzburg
Web
Unternehmensgegenstand
Zusammenbau von Kabinen und Standbauelementen aus vorgefertigten Teilen
Kammer/Berufsverband-Zugehörigkeit(en)
Mitglied Nr. 121653 der WKS und auch deren Messebauer
Aufsichtsbehörde Magistrat der Stadt Salzburg
Webdesign & Umsetzung
ERKLÄRUNG ZUR INFORMATIONSPFLICHT
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.
Kontakt mit uns
Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Wir nehmen den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Mit dieser Datenschutzerklärung werden Nutzer dieser Webseite sowie Gäste darüber aufgeklärt, welche personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden und welche Rechte sie nach dem Datenschutzgesetz (DSG 2000) haben.
1. PERSONENBEZOGENE DATEN
Mit der Nutzung der Website(n) willigt der Nutzer ausdrücklich in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten ein.
für Einladungen zu Workshops, Veranstaltungen oder Events
für die Kundenkartei
für die Abwicklung Ihrer Anfragen
für Vertragsabwicklungen
2. VERWENDUNG DER DATEN
Die erhobenen Daten werden mittels Datenbanken und elektronischer Instrumente unter Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes zur Auftragsabwicklung und zum Zwecke des Direktmarketings gespeichert, verarbeitet und nicht weitergegeben. Der Nutzer erklärt hierzu seine ausdrückliche Zustimmung.
Der Nutzer ist ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm E-Mails, Newsletter, SMS- Nachrichten oder andere Geschäftsmitteilungen mit Werbung und Information übermittelt werden dürfen. Der Nutzer hat jederzeit das Recht, die Übermittlung derartiger Nachrichten durch schriftliche Bekanntgabe zu unterbinden:
EXTEC Messebau GmbH
Moserstraße 39a
5020 Salzburg
3. RECHTE DES NUTZERS
Gemäß dem Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz 2000 - DSG 2000), wird der Nutzer über folgende Rechte aufgeklärt:
3.1 Recht auf Auskunft
Der Nutzer hat gemäß § 26 DSG das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person bei uns gespeicherten Daten sowie allfällige Empfänger dieser Daten zu verlangen. Diese Auskunft ist unentgeltlich und wird grundsätzlich per eMail, in Ausnahmefällen auch schriftlich erteilt. Das Auskunftsverlangen ist unter Beifügung eines Identitätsnachweises (Kopie amtlicher Lichtbildausweis) unterschrieben zu richten an:
EXTEC Messebau GmbH
Moserstraße 39a
5020 Salzburg
3.2 Recht auf Richtigstellung oder Löschung
Gemäß § 27 DSG hat der Nutzer im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben das Recht, jederzeit die Berichtigung bzw. Löschung der von ihm gespeicherten Daten zu verlangen. Hierzu ist das Begehren unter Beifügung eines Identitätsnachweises (Kopie amtlicher Lichtbildausweis) unterschrieben zu richten an:
EXTEC Messebau GmbH
Moserstraße 39a
5020 Salzburg
3.3 Recht auf Widerruf
Diese Einverständniserklärung kann durch den Nutzer jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden.
Ein solcher Widerruf ist unter Beifügung eines Identitätsnachweises (Kopie amtlicher Lichtbildausweis) unterschrieben zu richten an:
EXTEC Messebau GmbH
Moserstraße 39a
5020 Salzburg
Gemäß § 28 Abs 1 DSG 2000 sind die Daten danach binnen acht Wochen aus der Datenanwendung zu löschen.
4. SICHERHEITSHINWEIS
Der Nutzer wird aber darauf hingewiesen, dass der Datenschutz bei Datenübertragungen im Internet nicht immer sicher ist. Insbesondere stellen E-Mails keine gesicherte Kommunikation dar, da das Auslesen von Inhalten technisch nicht ausgeschlossen werden kann. Der Nutzer trägt insofern für die Sicherheit der von ihm an uns übermittelten Daten selbst Sorge.
5. RECHTLICHER HINWEIS
Im Hinblick auf die technischen Eigenschaften des Internet kann keine Gewähr für die Authentizität, Richtigkeit und Vollständigkeit der im Internet zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Es wird auch keine Gewähr für die Verfügbarkeit oder den Betrieb der gegenständlichen Webseite und ihrer Inhalte übernommen. Jede Haftung für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Schäden, unabhängig von deren Ursachen, die aus der Benutzung oder Nichtverfügbarkeit der Daten und Informationen dieser Homepage erwachsen, wird, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN („AGB“)
1. Anbot/Vertragsverhältnis: Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Fa. Extec Messebau GmbH und den Auftraggebern (nachstehende „Kunden“) kommen ausschließlich diese AGB zur Anwendung. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Kunden gelten nur soweit die Fa. Extec Messebau GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Bestellung des Kunden ist für diesen verbindlich und nicht widerruflich. Sie kann von der Fa. Extec Messebau GmbH binnen 30 Tagen durch Erfüllung oder durch Übersendung einer schriftlichen Bestätigung oder einer Akonto-Rechnung gemäß Punkt 13. angenommen werden. Hat der Kunde eine Lieferung zu einer bestimmten Messe bestellt und ist der Auftrag bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Fa. Extec Messebau GmbH nicht angenommen worden, so hat der Kunde dies der Fa. Extec Messebau GmbH unverzüglich mitzuteilen. Eine Verpflichtung der Fa. Extec Messebau GmbH, die Bestellung des Kunden anzunehmen, besteht nicht. Angebote der Fa. Extec Messebau GmbH an den Kunden sind unverbindlich und freibleibend.
2. Mitwirkung des Kunden: Mit der Bestellung verpflichtet sich der Kunde auch, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung nötigen Unterlagen (etwa Pläne, Grafikdateien, Modelle, Genehmigungen, Richtlinien für die Ausführung etc.) gemäß den Terminvorgaben der Fa. Extec Messebau GmbH zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine einwandfreie Ausführung der Bestellung gewährleistet ist. Insbesondere hat der Kunde für sämtliche für die Ausführung der Bestellung erforderlichen Genehmigungen auf seine Kosten Sorge zu tragen. Ausführungs- und Materialmuster, die Fa. Extec Messebau GmbH dem Kunden zur Begutachtung vorlegt, müssen von diesem fristgerecht schriftlich bestätigt und retourniert werden: Andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur“ genehmigt.
3. Umfang der Leistung: Sofern nicht anders angegeben, schuldet Fa. Extec Messebau GmbH dem Kunden nur die Lieferung der bestellten Gegenstände an den Ort der Übergabe. Montageleistungen und andere zusätzliche Leistungen muss der Kunde mit Fa. Extec Messebau GmbH gesondert vereinbaren.
4. Ort der Übergabe: Der Ort der Übergabe ist grundsätzlich die vom Kunden in der Bestellung angegebene Lieferadresse. Bestellt der Kunde eine Lieferung zu einer bestimmten Messe, so ist Ort der Übergabe der vom Kunden angegebene Stand in der vom Kunden bezeichneten Halle am Ort der betreffenden Messe.
5. Zeitpunkt der Lieferung: Der Zeitpunkt der Lieferung wird grundsätzlich von Fa. Extec Messebau GmbH festgelegt und dem Kunden bekannt gegeben. Nach Möglichkeit wird die Fa. Extec Messebau GmbH hierbei Wünschen, die der Kunde in der Bestellung äußert, nachkommen oder sonst ein Einvernehmen mit dem Kunden herstellen. Bestellt der Kunde eine Lieferung zu einer bestimmten Messe, so hat die Lieferung jedenfalls während der vom betreffenden Messeveranstalter in seinen öffentlich zugänglichen allgemeinen Anmeldeunterlagen für Aussteller vorgegebenen Aufbauzeiten zu erfolgen, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wird. Ansonsten muss die Fa. Extec Messebau GmbH die Lieferung spätestens 30 Werktage nach Annahme der Bestellung ausführen.
6. Übergabe/Gefahrtragung: Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine zur Übernahme der gelieferten Gegenstände befugte Person zum Zeitpunkt der Lieferung am Ort der Übergabe anwesend ist. Ist dies nicht der Fall, ist die Fa. Extec Messebau GmbH berechtigt, die an den Kunden zu liefernden Gegenstände am Ort der Lieferung zurückzulassen. Die Fa. Extec Messebau GmbH ist nicht verpflichtet, die Legitimation der auf dem Stand bei Anlieferung des Mietgutes angetroffenen Personen zu überprüfen. Die von der Fa. Extec Messebau GmbH an den Kunden zu liefernden Gegenstände sind übergeben, wenn der Kunde sie unbeanstandet entgegennimmt oder sie die Fa. x-form – im Falle der Abwesenheit zur Übernahme befugter Personen – zum abgesprochenen Zeitpunkt der Lieferung am Ort der Übergabe zurücklässt. Mit der Übergabe geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
7. Urheberrechte: Sämtliche im Zuge der Angebotserstellung oder Vertragsdurchführung von der Fa. Extec Messebau GmbH oder deren Partnern erstellten Unterlagen (insbesonders Entwürfe, Pläne und Modelle) bleiben mit allen Rechten Eigentum der Fa. Extec Messebau GmbH und dürfen ohne vorherige Genehmigung weder Dritten zugänglich gemacht, noch veröffentlicht oder vervielfältigt werden. Sie dürfen vom Kunden ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet werden und sind für den Fall, dass ein Vertragsverhältnis nicht zustande kommt oder wieder storniert wird, unverzüglich an die Fa. Extec Messebau GmbH zurückzustellen.
8. Zustimmungserklärung gemäß Datenschutzgesetz: Der Kunde stimmt der Verwendung der von ihm in der Bestellung bekannt gegebenen Daten („Kundendaten“) durch Fa. Extec Messebau GmbH sowie der Weitergabe an und Verwendung durch die Fa. Extec Messebau GmbH beauftragten Partnerfirmen, jeweils zu Zwecken des Marketings und der Werbung für Produkte und Leistungen dieser Partnerfirmen gegenüber dem Kunden zu. Ein Widerruf ist jederzeit möglich und bewirkt die Unzulässigkeit der weiteren Verwendung der Daten, soweit keine gesetzliche Berechtigung oder Verpflichtung dazu besteht.
9. Zustimmungserklärung gemäß Telekommunikationsgesetz: Der Aussteller ist gegen jederzeitigen Widerruf - damit einverstanden, in Zukunft von Fa. Extec Messebau GmbH und ihren Partnerfirmen über Produkte und Leistungen dieser Unternehmen per E-Mail informiert zu werden.
10. Werbeerlaubnis: Der Kunde erteilt weiters seine Zustimmung, dass die Fa. die Extec Messebau GmbH Kundendaten, Firmenwortlaut und Firmenlogodes Kunden, sowie Abbildungen des von Fa. Extec Messebau GmbH oder vom Kunden nach den Plänen von Fa. Extec Messebau GmbH oder der von Fa. Extec Messebau GmbH beauftragten Partnerfirmen errichteten Standes für eigene Werbezwecke (etwa durch Aufnahme in Referenzlisten, Darstellung im Internet, in Kundenzeitschriften oder in anderen Werbemitteln) verwendet.
11. Rücktritt: Für den Fall, dass (a) der Kunde mit Zahlungen an die Fa Extec Messebau GmbH (aus diesem Auftrag oder anderen Aufträgen) oder mit Zahlungen im Verzug ist, oder (b) ein Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet wurde bzw. droht, hat die Fa Extec Messebau GmbH das Recht, von diesem Vertrag zurückzutreten bzw. ungeachtet der Zahlungsverpflichtung des Kunden die eigene Leistung zurückzubehalten. Im Falle des Rücktritts durch Fa. Extec Messebau GmbH schuldet der Kunde eine Stornogebühr in Höhe des vereinbarten Entgelts.
12. Preise: Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und zuzüglich aller sonstigen mit Abschluss und Durchführung des Auftrages verbundenen Steuern und Gebühren (z.B. Rechtsgebühr oder Werbeabgabe). Die Preisangaben beziehen sich auf Lieferungen und Leistungen auf dem vereinbarten Ort bzw. der Veranstaltung. Die Verkaufspreise gelten ab dem von der Fa. Extec Messebau GmbH dem Kunden bekanntgegebenem Lager. Bei anderen Leistungsorten werden Spesen, Diäten, Bearbeitungs- und Transportkosten separat verrechnet. Zusätzliche, nicht im Anbot enthaltene Leistungen, werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
13. Zahlungsbedingungen: Die Fa Extec Messebau GmbH hat das Recht, dem Kunden nach Erhalt der Bestellung eine Akontozahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Bei Kunden, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, bei Neukunden oder bei Kunden, die bei früheren Bestellungen bereits mit Zahlungen im Verzug waren oder bei denen Zweifel an der Bonität bestehen, kann die Fa. Extec Messebau GmbH Vorauszahlung von 100% des Auftragswertes verlangen. Lieferungen zu einer bestimmten Messe, die der Kunde erst eine Woche vor oder während der Veranstaltung bei der Fa. Extec Messebau GmbH bestellt (maßgeblich ist das Einlangen der Bestellung bei uns), werden nur gegen Vorauszahlung durchgeführt. Rechnungen sind nach Erhalt netto ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a.. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen welcher Art auch immer aufzurechnen oder fällige Zahlungen zu verweigern.
14. Tarifänderungen: Bei Tarifänderungen (etwa Transport-, Versand- oder Energiepreise) erfolgt die Verrechnung auf Basis der jeweils zum Leistungszeitpunkt geltenden Tarife.
15. Stornobedingungen: Die Stornierung bestehender Verträge bzw. der Rücktritt von einer Bestellung ist nur hinsichtlich der für eine bestimmte Messe gemieteten bzw. gekauften Gegenstände zulässig und nur (a) gegen Bezahlung einer Stornogebühr sowie (b) sofern diese Gegenstände nicht von Fa. Extec Messebau GmbH oder von ihr beauftragten Fremdfirmen für diesen Auftrag produziert oder von Dritten erworben werden und (c) nur durch schriftliche Erklärung des Kunden, sofern diese bei gemieteten spätestens bis 2 Wochen und bei gekauften Gegenständen spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Fa. Extec Messebau GmbH einlangt. Bei gemieteten (gekauften) Gegenständen beträgt die Stornogebühr bei Stornierung bis längstens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30% (50%) und bei gemieteten Gegenständen bis längstens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% des Auftragswertes. Wird die bestellte Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgenommen bleibt der Kunde zur Bezahlung des vollen Preises verpflichtet.
16. Schriftlichkeit: Soweit nach diesen AGB auf die Schriftform abgestellt wird, wird diesem Formerfordernis auch mit Erklärungen (ohne eigenhändige Unterschrift) Genüge getan, die per E-Mail von und an die maßgebliche E-Mail-Adresse übermittelt werden. Maßgebliche E-Mail-Adressen im Sinne dieser Bestimmung sind: a. für den Kunden: jene E-Mail-Adresse, mit der er für die er im Rahmen einer Bestellung angegeben hat. b. für die Fa. Extec Messebau GmbH: die E-Mail-Adresse office@extec.cc
17. Rechtswahl: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN - Kaufrechts. Erfüllungsort ist Mondsee. Gerichtsstand ist Salzburg.
18. Haftungsbeschränkung: Die Fa. Extec Messebau GmbH haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und beschränkt auf den positiven Schaden.
19. Aufbauzeiten: Der Aufbau bzw. Abbau des Messestandes erfolgt in der vom jeweiligen Messeveranstalter vorgeschriebenen Zeiten. Bei darüberhinausgehenden gebührenpflichtigen Auf- bzw. Abbauzeiten der jeweiligen Veranstaltung übernimmt der Kunde (wenn nicht anders vereinbart) die dadurch anfallenden Kosten.
20. Verwendung: Die zur Verfügung gestellten Standausstattungen dürfen ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet und nicht Dritten überlassen werden. Sie sind unter möglichster Schonung der Substanz zu verwenden und dürfen ohne vorherige Zustimmung von Extec Messebau GmbH nicht verändert werden. Auf den von Extec Messebau GmbH zur Verfügung gestellten Ausstattungsgegenständen darf nicht beklebt, genagelt, gestrichen oder sonst wie beschädigt werden.
21. Haftung und Rückgabe: Das Beigestellte Mobiliar sowie TV und Elektromaterial ist unmittelbar nach Veranstaltungsende abholbereit zur Verfügung zu stellen. Gerät der Kunde in Verzug, so ist die Firma Extec Messebau GmbH berechtigt, die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Kunden für den Abtransport vorzubereiten. Das Einverständnis des Kunden wird hierzu vorausgesetzt. Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände ab Übergabe bis zur Rückgabe. Bei Beschädigungen oder Verlust ist Fa Extec Messebau GmbH berechtigt, die fehlenden bzw. beschädigten Gegenstände dem Kunden zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Von Firma Extec Messebau GmbH festgestellte Mängel am rückgelieferten Mietgut werden dem Kunden angezeigt. Die Feststellungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht.
22. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender Forderungen Eigentum der Firma Extec. Forderungen aus der Weiterveräußerung der gelieferten Ware tritt der Kunde schon jetzt im Voraus an Fa. Extec Messebau GmbH ab. Der Kunde hat seinen Abnehmern von der Abtretung Mitteilung zu machen und diese aufzufordern, nur noch direkt an Fa. Extec Messebau GmbH Zahlung zu leisten. Ersatzweise ist eine Bankgarantie in der Höhe des Auftragswertes vorzulegen. Die Kosten der Bankgarantie trägt der Kunde.
23. Preise bei Drucksachen: Bei Bestellung von Drucksachen gelten die angegebenen Preise nur bei Bereitstellung von druckfertigen Grafikdaten durch den Kunden. Allfällig erforderliche nachträgliche Druckdatenaufbereitung wird gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.
24. Verpackung und Versand: Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert verrechnet. Die Firma Extec Messebau GmbH versendet nur auf Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Eine Haftung ist ausgeschlossen. Beschädigungen muss sich der Empfänger sofort bescheinigen lassen und dem Transporteur melden.